Justitia by (CC-BY-2.0 Dirk Schaefer) |
Die gemeinsame Münsterland Netzgesellschaft soll als Holding fungieren und das Eigentum an den Netzen erwerben, die dann von einem strategischen Partner betrieben werden. Auch die Konzession wandert von RWE an diese Gesellschaft. Zusätzlich könnten unter der Holding auch verschiedene andere Aktivitäten der Kommunen gebündelt werden, wie Müllentsorgung, Energieerzeugung und ähnliches.