Jeder kann zu Privatisierungen stehen wie er will. Wird die Privatisierung gut vorbereitet, von klaren Rahmenbedingungen und Leitlinien für den Privaten begleitet, dann hilft die Marktorientierte Führung einer Unternehmung dabei, sie effizienter und erfolgreicher im Hinblick auf ihre Unternehmensziele zu werden.
Es gibt jedoch auch Beispiele, bei denen das Motto: "Privat vor Staat" weniger erfolgreich war. Die Privatisierung des Lüdinghauser Hallenbads gehört sicher eher in diese Kategorie. Im Rahmen eines Public-Private-Partnerships, neudeutsch für eine Kooperation für die Errichtung und Betreibung von Infrastrukturprojekten, wurde durch einen privaten Investor viel Geld (der Stadt) verbaut, der ihr aber in Folge auch versprach, das Bad kostengünstig zu betreiben.
Das Ende dieses Versuchs ist dem Lüdinghauser Bürger wohl vertraut: Der Betreiber ging Pleite, dass Hallenbad war zu und die Stadt saß auf einem Millionen schweren Kredit. Die Beurteilung der Abläufe und Entscheidungen dieser Zeit soll hier jetzt aber gar nicht thematisiert werden. Da möge sich jeder selbst einen Eindruck verschaffen, wer die treibenden Kräfte damals waren und sich ein Urteil anmaßen.
Entscheidender für die heutige Situation ist der Versuch Lehren aus dem Schlamassel um die plötzliche Pleite des Bades zu ziehen. Der Bürgermeister sowie der ehemalige Stadtrat wurden nur wenige Tage nach der Kommunalwahl 2009 von der Insolvenz des Bades ... überrascht. Zwar hatten sich schon einige Monate zuvor finanzielle Engpässe gezeigt, weshalb Rechnungen vorläufig durch die Stadt übernommen wurden. Auch hatte das Bad immer wieder einige Tage zu. Diese Hinweise wurden in der Verwaltungsleitung aber offenbar nicht für sehr schwerwiegend im Hinblick auf eine mögliche Insolvenz beurteilt, da über den Sommer hinweg keine Information der Öffentlichkeit stattfand.
Nachdem sich dann allerdings nach der Kommunalwahl die finanzielle Krise als zu groß erwies, wurde das Bad geschlossen und erst Ende 2010 nach einer neuen Ausschreibung durch den Stadtrat an einen anderen, privaten Betreiber, wiedereröffnet. Im Gegensatz zum früheren Modell wirtschaftet dieser Betreiber aber mit dem Geld der Stadt, statt mit eigenem. Es wurde sich quasi Management Know-How eingekauft. Ist die Führung des Bades erfolgreich, profitiert der Stadtsäckel direkt davon, umgekehrt leider natürlich genauso. Als großer Vorteil dieses Modells wurde unter anderem die gesteigerten Kontroll- und Informationsmöglichkeiten von Verwaltung und Rat auf das Hallenbad angepriesen. Diese mangelnden Informationsrechte wurden als eine Ursache für die plötzliche Pleite identifiziert.
Und tatsächlich: Die neue Geschäftsführerin der Hallenbadgesellschaft ist unsere Beigeordnete Frau Karasch. Sie ist immer auf dem neuesten Stand und über jede Entwicklung des Bades informiert. Der Leitung der GmbH ( die Verwaltung) steht eine Gesellschafterversammlung zur Seite, die durch Vertreter des Rates besetzt ist. Diese sollen stellvertretend für die Fraktionen die parlamentarische Kontrolle über die Mittel sicherstellen. Auch waren sie als "Sprachrohr" zu den übrigen Ratsmitgliedern vorgesehen.
Hier zeigen sich aber erste Tücken: Als Mitglieder der Gesellschaft sind sie der GmbH verpflichtet, laut einem neuen Gutachten, welches ich bei der Verwaltung in Auftrag gegeben hatte, bestehen erhebliche Einschränkungen im Hinblick auf die Möglichkeit der Vertreter, diese Informationen anschließend auch in ihre Fraktionen zu tragen, dabei können sie sich unter Umständen strafbar machen. Öffentlich im Rat dagegen sind keine Informationen verfügbar, nur ggf. im nicht-öffentlichen Teil besteht die Möglichkeit vom Bürgermeister über außergewöhnliche Entwicklungen unterrichtet zu werden.
Die meisten der gewählten politischen Vertreter von Lüdinghausen sind damit offiziell nur sehr dürftig über Entwicklungen des Hallenbades informiert. Vom Bürger ganz zu schweigen. Denn wenn nicht die Stadt mal wieder aus versehen den Wirtschaftsplan des Bades auf ihrer Homepage veröffentlicht, ist das Bad für die Bürger, die dafür ihre Steuern zahlen und die Mehrheit des Stadtrates der eben über die Verwendung dieser Mittel entscheiden und wachen soll, nicht mehr als eine Blackbox. Lediglich die Verwaltungsleitung ist jetzt immer bestens informiert, denn sie steht dem Hallenbad ja vor. Bleibt also zu hoffen, dass bei zukünftigen Fehlentwicklungen bei der Stadt früher das rote Lämpchen angeht, als es bei der letzten Insolvenz des Bades geschehen ist.
Die Querelen durch die eingeschränkte Informationsweitergabe zeigen deutlich, dass es doch sinnvoll gewesen wäre, einen Ausschuss des Rates als Gesellschafterversammlung einzusetzen, den HFA oder ähnlich wie beim Abwasserwerk einen Betriebsausschuss. Dieser ist zwar dann kein so kleines Entscheidungs- und vll. Expertengremium mehr wie die Gesellschafterversammlung. Dafür ist jedoch die Transparenz ungleich höher. Die Versprechungen im Rahmen der Ausschreibung, die Transparenz beim Betrieb des Bades würde gesteigert, können nur teilweise aufrecht erhalten werden. Denn es ist immer nur ein Teil des Rates / der Verwaltung informiert und über diese Informationen muss geschwiegen werden. Es bleibt zu hoffen, dass durch eine Änderung des Gesellschaftsvertrages
die Missstände beseitigt werden können.
An die Stelle des verschlossenen Unternehmers wäre sonst eine verschlossene Verwaltung getreten. Jetzt also "Staat vor Privat"....
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